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Themen | Grünler, Jutta | 01.12.2021

„Altstadtbegehung Solarenergie im Denkmal- und Ensembleschutz Lauffen – Chancen, Optionen und Grenzen“ (13.11.2021, Zusammenfassung)

Dagmar Zoller-Lang, 1. Vorsitzende der Freien Wähler Lauffen, begrüßt zum gemeinsamen Rundgang mit Anwohnern, Betroffenen und Interessierten. Aktueller Anlass ist das im Herbst novellierte Klimaschutzgesetz sowie der aktuelle Koalitionsvertrag der Landesregierung BW mit der Aussage „Wir ermöglichen die Installation von PV-Anlagen und Solarthermie grundsätzlich auch auf denkmalgeschützten Gebäuden, auch bei Gebäuden im Privateigentum.“
Wir freuen uns auf die Führung mit Dr.-Ing. Jochen Link als Fachmann für Energiesysteme und -versorgung.
In Lauffen erstreckt sich der Ensembleschutz vom Städtle über die Lange Straße bis zu der Häuserfront rund um den Kies. Dachaufbauten in diesem Bereich sind stark reglementiert und dürfen von öffentlichen Bereichen nicht einsehbar sein.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zum Klimaschutz hat die Freiheitsrechte künftiger Generationen über aktuelle Handhabungspraktiken gestellt. Der Gesetzgeber und die Verwaltung sind aufgefordert, zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen zu treffen, um die hohen künftigen Lasten abzumildern. Aktuelle Ziele zur CO2-Reduktion beziehen grundsätzlich auch private Gebäude ein.
Nur erneuerbare Energien haben eine Energiestückzahlzeit (Zeitraum, bis die bei der bei der Produktion verbrauchte Energie produziert ist): Solarenergie 1,5 – 2 Jahre; Windenergie 0,5 – 1,5 Jahre. Fossile Energien haben keine Rückzahlzeit, sie verbrauchen nur weitere Energie. Solaranwendungen sind Solarthermie und Photovoltaik.

Denkmal und Ensembleschutz in BW
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so diese zumeist architektonisch ausgeführten Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.

2019 wurde in einem Brief des Denkmalamtes an die Stadt Lauffen formuliert: Solar nur, sofern nicht von öffentlichen Straßenraum einsehbar, Einzelentscheidungen sind erforderlich. Es gibt Empfehlungen hinsichtlich: aufgeteilt, einheitlich, farblich unauffällig. Erlaubt und gängig sind Panels, die jederzeit wieder entfernbar sind, z.B. Balkonmodule. Weitere Möglichkeiten: Unauffällige Befestigungen, Integration in die Dachfläche abschließend mit den Dachkanten, Anordnung in „ruhiger Optik“, passende Farbe oder Ziegel mit integrierten Solarzellen und Solar-Fassadenelemente.

Alternativen-Check Ersatz defekter Heizungsanlage: Pelletheizung erfordert Schornstein, fest installierte Solarmodule aufgrund der aktuellen Handhabungspraxis nicht möglich, Wärmepumpe mit 1:4 [Stromverbrauch zu Wärmegewinn] verbraucht viel Strom, ein Blockheizkraftwerk verbraucht Gas (widerspricht Reduktion Gasverbrauch). Bei Umsetzung mittels erneuerbarer Energien droht ggf. der Entfall des Denkmalzuschusses.
Fortführung des Rundgangs und Rückkehr zum Ausgangspunkt über Sonnen-, Quer- und Bergstraße.  Die Freien Wähler bedanken sich für diese Einblicke und werden die aktuellen Regelungen zur Umsetzung in Lauffen sowie mögliche kommunale Beiträge zur Erreichung der Klimaziele prüfen.